VERMIETER (WOHNRAUM)

UNSER LEISTUNGSANGEBOT FÜR VERMIETER (WOHNRAUM)

Seit dem 01. Juni 2015 gilt in Deutschland das so genannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Provision zu bezahlen hat, der den Makler beauftragt. Beauftragt ein Vermieter einer Wohnung oder eines Wohnhauses einen Makler, so muss er auch die Provision bezahlen. Hier stellt sich für viele Vermieter die Frage, ob sie sich selbst um die Vermietung kümmern oder einen Makler einschalten sollen. Folgende Vorteile sprechen für die Beauftragung eines qualifizierten Immobilienmaklers:

1. AUSFÜHRLICHES BERATUNGSGESPRÄCH 
Im Beratungsgespräch erklären wir Ihnen den Ablauf einer Vermietung und wir besprechen mit Ihnen, welche Mieter- Zielgruppe Sie sich vorstellen. Wollen Sie an eine Familie vermieten oder lieber an ein Paar oder an eine alleinstehende(r) Frau (Mann)? Oder an eine(n) Wochenendpendler(in) Sind Haustiere willkommen? Im Gespräch legen wir alle relevanten Kriterien gemeinsam fest.

2. ERMITTLUNG EINES MARKTGERECHTEN MIETPREISES
Nachdem wir bei einem Vor-Ort-Termin die Wohnung begutachtet haben, ermitteln wir einen marktgerechten Mietpreis der auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Um zum passenden Mietpreis zu gelangen, führen wir eine umfangreiche Mietpreisanalyse, in der das Wohnungsumfeld und der Standort der Immobilie berücksichtigt wird.

3. BESCHAFFUNG VON FEHLENDEN OBJEKTUNTERLAGEN
Wir besorgen für Sie fehlende Objektunterlagen und kümmern uns um die Ausstellung eines Energieausweises, falls dieser noch nicht vorhanden sein sollte. Verkäufer, Vermieter und Makler sind seit dem 1. Mai 2014 gesetzlich verpflichtet, den Interessenten einer Immobilie einen Energieausweis zukommen zu lassen. Außerdem muss in jeder Anzeige zur Bewerbung der Immobilie der Energieverbrauchswert des Gebäudes enthalten sein.

4. PERFEKTE PRÄSENTATION DURCH AUSSAGEKRÄFTIGE BILDER
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte! I Aus diesem Grund legen wir sehr viel Wert auf professionelle Fotoaufnahmen, sowie auf überarbeitete Grundrisse. Zunehmend werden Immobilien auch über die Neuen Medien (Facebook, Youtube, Instagram etc.) beworben.

5. PROFESSIONELLES EXPOSÈ
Wir setzen Ihre Immobilie ins rechte Licht! Jede Immobilie ist einmalig und wir arbeiten diese Einmaligkeit heraus, damit sich die passende Mieterschicht sofort angesprochen fühlt. Unsere umfangreichen Exposés enthalten Pläne, aussagekräftige Bilder sowie alle wichtigen Details der Immobilie. So können sich die Interessenten schon vor der Besichtigung einen umfassenden Überblick über die Immobilie verschaffen. Die Exposés stellen wir den Interessenten je nach Wunsch, in schriftlicher oder digitaler Form, zur Verfügung.


6. BEWERBUNG IHRER IMMOBILIE
Wir bewerben Ihre Immobilie professionell mit einer zielgruppenspezifischen Ansprache auf unserer Homepage und den bekanntesten Immobilienportalen (Immoscout 24, Immowelt und Immonet). Außerdem informieren wir über Mailings Interessenten, die sich in unserer umfangreichen Interessentendatei befinden. Weitere Werbemaßnahmen sind Flyer-Aktionen und Anzeigen in Tages- und Wochenzeitungen. Nach Absprache platzieren wir auch gerne ein Mietschild an der Immobilie.

7. BESICHTIGUNGEN
Wir beantworten Anfragen von Interessenten an 7 Tagen in der Woche schnell und kompetent, treffen eine Vorauswahl entsprechend Ihren Kriterien und führen Besichtigungstermine mit potentiellen Mietern durch. Da erfahrungsgemäß sehr viele Anfragen auf Mietraum-Amgebote eingehen, bedeutet das für Sie eine immense Zeitersparnis.. Vor Ort bereiten wir die Besichtigung professionell vor. So schaffen wir eine angenehme Besichtigungsatmosphäre und präsentieren Ihre Immobilie von ihrer besten Seite!

8. BONITÄTSPRÜFUNG
Neben einer SCHUFA-Bonitätsprüfung fordern wir von den Interessenten weitere Unterlagen wie Mieter-Selbstauskunft, Arbeitsverträge und die letzten Gehaltsabrechnungen an. Nach Prüfung der Unterlagen schlagen wir Ihnen geeignete Kandidaten vor und lassen Ihnen deren Unterlagen zur Prüfung zukommen.

9. VORBEREITUNG DES MIETVERTRAGES
Ist der passende Mieter gefunden, bereiten wir den Mietvertrag zur Unterschrift vor. Wir verwenden stets Mietverträge, die den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen. So sind Sie gesetzlich immer auf der sicheren Seite!

10. BESONDERER SERVICE
Der von uns vermittelte Mieter kündigt innerhalb von 18 Monaten das Mietverhältnis? Kein Problem! Wir vermitteln Ihnen kostenlos einen neuen Mieter.

11. STEUERLICHE ABSETZBARKEIT DER MAKLERGEBÜHR
Wissen Sie, dass Sie die Maklergebühr steuerlich geltend machen können? Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!
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